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Neues ElWOG

🔍 Netzkostenvorteil auch für BEG‑Teilnehmer

Ein großer Vorteil des neuen ElWOG, das ab 1. Oktober 2026 gelten wird: Der sogenannte Netzkostenvorteil, also die Möglichkeit, Netzentgelte zu reduzieren, wird nicht nur für klassische Erneuerbare‑Energie‑Gemeinschaften nutzbar gemacht – auch Teilnehmer:innen einer BEG können davon profitieren, wenn Strom innerhalb der Gemeinschaft gemeinsam genutzt wird.

Das heißt: Wer Teil einer BEG ist, kann künftig besser von gemeinsamen Stromflüssen und günstigerer Netznutzung profitieren, weil innerhalb der Gemeinschaft erzeugter Strom direkt verteilt und verrechnet wird – ohne dass jede:r einzeln hohe Netznutzungsentgelte tragen muss. 

🤝 Warum lohnt sich das für dich?

  • Du gestaltest deine Energiezukunft aktiv mit – gemeinsam mit anderen.
  • Du kannst Stromkosten sparen, weil erzeugte Energie vor Ort genutzt wird und Netzgebühren reduziert werden.
  • Du stärkst die regionale Wertschöpfung und trägst zur Energiewende bei.

Für mehr Infos kontaktiere uns gerne jederzeit unter ➡️ +43664 1333 189

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